Pflichtangaben nach dem Teledienstgesetz
Ärzte und Psychotherapeuten müssen auf ihrer Internetseite erweiterte Informationen über sich veröffentlichen.
Beinahe unbemerkt von der
Öffentlichkeit ist am 21. Dezember 2001 das "Gesetz über
rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(Elektronischer Geschäftsver-
kehr-Gesetz - EGG)" in Kraft getreten.
Das Gesetz ist für Ärzte und Psychotherapeuten wichtig,
die eine eigene Praxis-Homepage betreiben.
Folgende Angaben sind nötig:
Der Gesetzgeber erfüllt mit dem EGG Vorgaben der Brüssler eCommerce-Richtlinie vom 8.6.2000. Das Gesetz ändert vor allem das Teledienstegesetz ( TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Paragraph 6 TDG regelt die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter neu. Vertragsärzte und -psychotherapeuten müssen demnach unter anderem Angaben machen über
- Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
- die E-Mail-Adresse
- die Ärztekammer / Psychotherapeutenkammer, bei der eine Mitgliedschaft besteht
- die zuständige Aufsichtsbehörde (Kassenärztliche Vereinigung)
- gesetzliche Berufsbezeichnung (Arzt / Facharzt / Psychotherapeut),
- den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung) und dazu, wie diese zugänglich sind
- Falls eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes vorhanden ist, muss diese ebenfalls im Impressum stehen
Diese Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden.
Bitte beachten Sie auch die Informationspflichten für die Betreiber ärztlicher Homepages
Ärztinnen und Ärzte sind aufgerufen, verantwortungsvoll unter Beibehaltung der Funktion des ärztlichen Werbeverbotes mit den neuen Darstellungsmöglichkeiten in elektronischen Medien umzugehen. Der Verzicht auf Werbung ist nach wie vor ein Wesensmerkmal des ärztlichen Berufs. Er verfolgt den Zweck, eine Verzerrung ärztlichen Handelns durch den Gebrauch von Werbemethoden zu verhindern, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind.