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Ihre Homepage und Ihre Angaben

Informationen sind unabhängig von besonderen Anlässen (Urlaub, Praxisvertretung, Änderung der Sprechzeiten etc.) und in allen Medien zulässig.

  • Praxisanschrift
  • Telefon- und Faxnummer
  • E-Mail-Adresse
  • nach TDG § 6 müssen Ärzte weitere Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten:
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
  • die Kammer
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind

niedergelassene Vertragsärzte

  • müssen neben den oben genannten Angaben auch die Kassenärztliche Vereinigung angeben, in der sie Mitglied sind, da diese für die Vertragsärzte die zuständige Aufsichtsbehörde ist.
  • wurde eine Gesellschaftsform für die Ärztepartnerschaft gegründet, muss die Registernummer veröffentlicht werden

gutachterlich umsatzsteuerpflichtige Ärzte

  • in Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer

Folgeseite

weitere Informationen, die nicht auf der "Startseite" aufgeführt werden dürfen

  • fakultative Weiterbildung, Fachkunde, weitere durch die Ärztekammer zuerkannte Qualifikationen
  • Sachliche Informationen zu besonderen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren ( z.B. Akupunktur)
  • allgemeine Informationen des Praxisinhabers - Geburtsjahr, Zeitpunkt der Approbationserteilung, Zeitpunkt der geführten Facharztanerkennung, Zeitpunkt der Niederlassung, Sprachkenntnisse, Konfession
  • Sprechstunden, Sondersprechstundenzeiten
  • besondere Einrichtungen für Behinderte
  • Erreichbarkeit außerhalb von Sprechstunden
  • Praxislage im Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel (Straßenplan), Angabe über Parkplätze
  • Bild des Praxisteams, Praxislogo
  • Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund
  • Angaben zu Urlaub, Vertretung

Nicht zulässig

  • Fachliteratur und wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Aufzählung von mehr als drei besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Unterlassen des Hinweises, dass diesen Angaben keine Ärztekammer - Qualifikation zugrunde liegt
  • Trikotwerbung, Bandenwerbung, Werbung auf Fahrzeugen
  • unaufgeforderte Wiedereinbestellungen ohne medizinische Indikation
  • Angabe von Referenzen
  • bildliche Darstellung in Berufskleidung bei der Berufsausübung, wenn ein medizinisches Verfahren oder eine ärztliche Behandlungsmaßnahme beworben wird