Rechtsberatung
Bei einem geplanten Internetauftritt von Ärzten sind die berufsständischen Regelungen genau zu beachten; anderenfalls ist Ärger mit der Ärztekammer zu erwarten.
Wir verhelfen Ihnen zu einem rechtlich geprüften Internet-Auftritt, bei dem wir nur die berufsständischen Regelungen im Auge behalten, sondern auch den allgemeinen rechtlichen Erfordernisse (wie Beachtung der Pflichten nach dem TKG, Beachtung von Markenrechten etc.)
Dabei arbeiten wir mit der Rechtsanwältin Danaë Hartmann aus Köln ( www.ra-hartmann.net) zusammen. Diese hat sich auf Internet- und Medienrecht spezialisiert.