Web-Medizin-Online - Barrierefreie Internetseiten für Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser und Behörden

Nützliche Artikel - Ihre Arzthomepage online

Quelle:
Ärztekammer-bw.de, 22.06.2006

Erlaubte Information und berufswidrige Werbung

Quelle:
Ärzte Zeitung, 01.03.2006

Praxis-Software darf kein Modul enthalten, mit dem Gutscheine für eine bestimmte Apotheke erstellt werden


Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.07.2005

IGeL-Angebote gehören auf die Homepage


Quelle:
Deutsches Ärzteblatt 102, Ausgabe 5 vom 04.02.2005, Seite [26]

Artikel von Jörg Bort - Webseiten in der Medizin und im Gesundheitswesen: Zehn häufige Fehler, und wie man sie vermeidet...


Quelle:
Ärzte Zeitung, 14.01.2005

Praxis-Website kann ein Lotse im Internet-Dschungel sein


Quelle:
Ärzteblatt, Websites im Gesundheitswesen - 2005

Praxis-Website als Marketing-Instrument; statt technischer Spielereien lieber nützliche Informationen... (Artikel vom 13.10.2000)


Quelle:
BGH vom 15.05.2003 - I ZR 217/00 -
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen

Erlaubte Werbung mit der Überschrift: Schönheit ist das Ziel


Quelle:
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.08.2003 - Az.1 BvR 1003/02 -
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen

Sachliche Werbung auf eigener Praxishomepage ist erlaubt


Quelle:
Urteil des Kammergerichts Berlin - 5 U 240/02 -
Berufsverband Niedergelassener Chirurgen

Schönheitskliniken und -chirurgen dürfen mit Vorher-Nachher-Bildern werben, um die Erfolge von kosmetischen Eingriffen darzustellen. Dabei dürfen aber nur Fotos von gesunden Patienten verwendet werden.


Quelle:
Ärztezeitung - Ärzte Zeitung, 08.03.2002

Auch die Praxis-Homepage muß ständig gepflegt werden